Durch den Paragraphen 61a des Landeswassergesetzes NRW werden Grundstückseigentümer verpflichtet, ihre Abwassergrundleitungen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Die Dichtheitsprüfung darf nur von zertifizierten Unternehmen durchgeführt werden und gilt dann als zulässiger Nachweis. Geben Sie acht und lassen Sie sich nicht von unseriösen Unternehmen täuschen. Eine landesweite Liste der zugelassenen Sachkundigen finden Sie hier: lanuv.nrw.de.

Wir als zugelassene Sachkundige beraten Sie gerne, ob Sie von der Prüfpflicht betroffen sind und sorgen für eine sachgemäße Ausführung der Dichtheitsprüfung.

Kanal-Zustand auf Tablet Bildschirm

Was wird durch die Zustands- und Funktionsprüfung auf Dichtigkeit geprüft?

Auf privaten Grundstücken müssen alle erdverlegten Abwasserleitungen, durch die Schmutzwasser oder Mischwasser (mit Regen vermischtes Schmutzwasser) fließen, geprüft werden. Zusätzlich müssen alle Bestandteile der Grundstücksentwässerung geprüft werden. Hierzu zählen Abwassersammelgruben, Pumpensümpfe, Hauskläranlagen, Kontroll- und Übergabeschächte mit offenen Gerinnen und Reinigungsöffnungen.

Ziel der Dichtheitsprüfung ist am Ende entsprechend die Dichtheit des gesamten Hausanschlusses, welche durch eine ausgestellte Bescheinigung auch schriftlich bestätigt wird.

Gerne beraten wir Sie ausführlich über die einzelnen Details der Zustands- und Funktionsprüfung und erstellen Ihnen ein dazu passendes Angebot. Melden Sie sich einfach telefonisch, per Mail oder über unser Kontaktformular bei uns –wir freuen uns!

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Handwerker bei Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen in Viersen

Zustands- und Funktionsprüfung – essenziell für Grundstückseigentümer

Überlassen Sie die Dichtheitsprüfung Ihrer Immobilie dem Profi und wählen Sie einen seriösen Anbieter um unnötige Komplikationen zur vermeiden. Wir helfen Ihnen jederzeit gerne weiter!

Zugelassene Prüfmethoden für Abwasserleitungen

  • Kanal-TV Untersuchung nach DIN 1986 Teil 30 (nicht zulässig bei Neubauten oder sanierten Leitungen)
  • Dichtheitsprüfung mit Luft- oder Wasserdruck bei bestehenden Abwasserleitungen und Schächten nach ATV-M 143 Teil 6
  • Dichtheitsprüfung mit Luft- oder Wasserdruck bei neuen bzw. sanierten Abwasserleitungen und Schächten nach DIN EN 1610 bzw. Arbeitsblatt DWA-A 139
  • Dichtheitsprüfung mit Luft- oder Wasserdruck bei Abwasserleitungen und Schächten in Wasserschutzgebieten nach ATV-DVWK-A 142 Die Mehrzahl der zuständigen Städte und Kommunen sieht eine TV-Inspektion für die Beurteilung der Dichtheit eines Kanals als ausreichend an. Sollte bei der TV-Inspektion keine eindeutige Aussage über die Dichtheit der Abwasserrohre gemacht werden können oder eine Untersuchung aus technischen Gründen nicht möglich sein, muss eine Prüfung mit Wasser oder Luftdruck erfolgen.

Kanal dicht? Oder nicht?

Sollte die durchgeführte Zustands- und Funktionsprüfung ergeben, dass Undichtigkeiten der Abwasserkanäle bestehen, müssen diese durch eine Kanalsanierung oder Erneuerung behoben werden. Selbstverständlich sind wir für Sie auch der richtige Ansprechpartner für die Beseitigung der Kanalschäden. Mit modernster Sanierungstechnik und durch jahrelange Erfahrung haben wir die Möglichkeit, weitestgehend Schäden im Kanal ohne eine offene Bauweise zu beheben (natürlich abhängig von den Gegebenheiten).

Für Sie bedeutet dies weniger Kosten und Ärger. Keine Buddel- oder Stemmarbeiten mit anschließenden Renovierungskosten. Auch hier beraten wir Sie gerne und erstellen ein individuelles Sanierungskonzept, das effizient und kostengünstig durchgeführt werden kann. Weitere Informationen zur Kanalsanierung und den verschiedenen Sanierungsmethoden finden Sie hier:

Mehr über die Kanalsanierung

Zustandsprüfungen der Abwasserleitungen im Haus durch Moersch Kanal
Notfälle oder Anfragen: 02162 / 1 62 62
24/7 für Sie im Einsatz: Rückruf anfordern
oder schriftlich: Nachricht senden
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