Sie führen ein gastronomisches, lebensmittelverarbeitendes Gewerbe, bei dem fetthaltiges Abwasser anfällt, dann muss vorschriftsgemäß ein Fettabscheider verwendet werden. Wird Ihr Abwasser nicht von einem Trennsystem getrennt, entstehen hartnäckige und übelriechende Ablagerungen im Kanalsystem. Diese Art der Verschmutzung wird mit hohen Bußgeldern bestraft. Hinzu können Ihnen hohe Kosten wegen wirtschaftlicher Schäden durch Kanalverstopfungen, Korrosion und andere Funktionsstörungen entstehen.

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Vermeiden Sie Umweltverschmutzung und hohe Bußgelder

Thomas Moersch plant Dachrinnenreinigung am Telefon

Fettabscheider sind nach DIN EN 1825 und DIN 4040 vorgeschrieben

Welche Art des Fettabscheiders für Sie der richtige ist, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Wir finden gemeinsam mit Ihnen im Handumdrehen die optimale Lösung. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten: 02162 / 16262

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Wer benötigt einen Fettabscheider?

  • Küchenbetriebe und Großküchen, z.B. Gaststätten und Hotels
  • Autobahnraststätten, Kantinen
  • Metzgereien mit und ohne Schlachtung sowie Schlachthöfe
  • Knochen- und Leimsiedereien
  • Seifen- und Stearinfabriken
  • Ölmühlen
  • Speiseölraffinerien
  • Konservenfabriken
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